Quelle: http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf
Der Inhalt des folgenden Briefes deckt sich
mit den Entscheidungen der Landessozialgerichte
Baden-Württemberg (Az: L 4 KR
2071/05) und Hessen vom 28.08.2008 (Az.: L 1 KR
2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem
Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-
Dieses Wahlrecht (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen) betrifft
nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen, sondern alle gesetzl. Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft
für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre
herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf
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